DIE VELUX MARKENRICHTLINIEN FÜR HÄNDLER

  1. Der Händler verpflichtet sich, die Marke VELUX und andere Marken der VELUX Gruppe loyal und gemäss den jeweils von der VELUX Gruppe veröffentlichten Richtlinien zu verwenden.
  2. Die Marke VELUX ist exklusiv zur Kennzeichnung von VELUX Produkten vorbehalten.
  3. Die Marke VELUX ist immer in Grossbuchstaben zu schreiben, z. B. VELUX Dachfenster. Das VELUX Logo ist immer waagrecht anzubringen.
  4. Das VELUX Logo ist immer in seiner registrierten Form und vorzugsweise auf der Basis der von der VELUX Gruppe bereitgestellten Muster zu verwenden. Wird kein Muster als Vorlage herangezogen, muss das Logo jederzeit die schriftlichen Spezifikationen der VELUX Gruppe erfüllen.
  5. Das VELUX Logo ist vorzugsweise auf weissem Hintergrund zu platzieren; alternativ ist auch ein anderer Hintergrund zulässig, solange dieser nicht als Teil des VELUX Logos aufgefasst werden könnte.
  6. Andere Marken der VELUX Gruppe sind ebenfalls im Einklang mit den jeweils von der VELUX Gruppe veröffentlichten Richtlinien zu verwenden. Hat der Händler keine Richtlinien in Bezug auf solche Marken erhalten, ist er verpflichtet, die aktuell gültigen Richtlinien von der VELUX Gruppe anzufordern, bevor er diese Marken in sein Marketingmaterial implementiert.
  7. Alle Marketingmaterialien (einschliesslich Websites) des Händlers mit Bezug zu VELUX Produkten müssen mit dem nachstehenden Markenhinweis versehen sein: „VELUX und das VELUX Logo sind eingetragene Marken der VKR Holding A/S.“ Alle anderen im Marketingmaterial des Händlers eingebundenen Marken der VELUX Gruppe sind ebenfalls in diesen Markenhinweis aufzunehmen.
  8. Marken des Händlers oder andere Marken Dritter, die im selben Marketingmaterial verwendet werden, dürfen nicht auf eine Weise dargestellt werden, die sie als Teil der Marke VELUX oder anderer Marken der VELUX Gruppe erscheinen lässt.
  9. Das vorliegende Dokument gewährt dem Händler ausser dem Recht zur Verwendung der Marken gemäss dem vorliegenden Dokument keine Eigentums- oder anderen Rechte an der Marke VELUX oder anderen Marken der VELUX Gruppe.
  10. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Händler keine eingetragenen Rechte auf die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe in irgendeiner Form errichten darf; dieses Verbot bezieht sich unter anderem auch auf:
    1. Markeneintragung mit Einbindung der Marken.
    2. Eintragung von Firmennamen mit Einbindung der Marken.
    3. Eintragung von Domänennamen und E-Mail-Adressen mit Einbindung der Marken.

Der Händler erkennt an, dass weder er noch eine andere Partei, mit der er in geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung steht, das geistige Eigentum der VELUX Gruppe ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VELUX verwendet. Der Händler sorgt dafür, dass alle seine Verträge mit seinen Kunden eine Bestimmung enthalten, die seinen Kunden die nicht autorisierte Verwendung des geistigen Eigentums der VELUX Gruppe untersagt. Wird dem Händler bekannt, dass das geistige Eigentum der VELUX Gruppe von seinen Kunden ohne vorherige schriftliche Genehmigung verwendet wird, ergreift er angemessene Massnahmen, um eine derartige unberechtigte Nutzung des Kunden zu beenden. Dazu zählt unter anderem auch die Einleitung rechtlicher Massnahmen gegen seinen Kunden. Soweit rechtlich zulässig stellt der Händler seine Geschäftsbeziehung mit einem derartigen Kunden ein. Der Händler benachrichtigt die VELUX Gruppe unverzüglich über eine etwaige unberechtigte Verwendung des geistigen Eigentums der VELUX Gruppe durch irgendeine Rechtsperson.

Im Falle von Verletzungen dieser Richtlinien kann die VELUX Gruppe dem Händler eine schriftliche Abmahnung zustellen, der der Händler innerhalb von zwei Wochen nachkommen muss. Bei Nichterfüllung kann die VELUX Gruppe die Beziehung mit dem Händler ohne weitere Ankündigung beenden.